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Ärger mit Vatersnamen
InHi
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hatte schon jemand ärger mit dem vatersnamen? in der lezten zeit haben die bösen menschen bei 2 2standesämtern mich seeeeeehr damit geärgert!
Meine Leidensgeschichte: wir schreiben mitte mai im jahre 2008, ich im 9. monat schwanger, nicht verheiratet, erfahre dass beim standesamt die vaterschaft von meinem lebensgefährten anerkannt werden muss. ich denke: was soll denn dieser schei....
so, wir mit 1000 papieren zum standesamt, die fragen mich nach vatersnamen ob er abgelegt ist oder nicht, ich grosses fragezeichen und wusste im ersten moment gar nicht was sie von mir will - seit 16 1/2 jahren wurde ich nach dem alexandrowna nicht gefragt!!! dann erzählt mir die dame da alexandrowna nicht im perso, einwanderungsurkunde, familienbuch usw steht wurde er wohl abgelegt! ich nur hääääää??? sie erzählte dass in den übergangslagern der vatersname einfach weggelassen wurde und es eine bescheinigung darüber geben müsste. sie hatte aber erbarmen mit uns (da hitze, ich hochschwanger) und hat uns nach dem wir 100.000 zettel unterschrieben haben diese mitgegeben.
ach ja, eine bescheinigung aus dem übergangslager haben wir leider nicht!
ich dachte dieses thema hat sich erledigt - aber NEIN, wie naiv ich bin!!!
so, kind da, wir zum standesamt geburtsurkunde möchten wir bitte haben! wieder dieser schei....vatername, diese beamtin war sowas wie von verbohrt! sie wollte umbedingt diese bescheinigung haben wo steht das vatersname abgelegt wurde, das dieser nicht auf dem ausweis und einbürgerungsurkunde usw. steht ist uninteressant da diese papiere nicht vom standesamt ausgestellt wurden und für die ungültig sind! zufällig wurde das wort familienbuch erwähnt! wir dann zu unserem standesamt gefahren (40 km), eine beglaubigte kopie familienbuch vom standesamt (da nur die akzeptabel sei) geholt (8 euro), wieder zum anderem standesamt geeiert, (anschliessende diskussion über meine übersetzung der geburtsurkunde auf die ich hier nicht mehr eingehen möchte) und endlich die geburtsurkunde für mein kind bekommen - und konnte es krankenversichern usw....
in solchen momenten hasse ich die deutschen (obwohl natürlich die meissten nichts dafür können und damit nichts zu tun haben) und das ganze land.... wir armen ausländer.... |
08.07.2008, 21:20 |
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Google
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Stefan
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Hallo InHi,
ich kann sehr Deine Verärgerung verstehen.
Als meine Frau 1995 in die BRD eingereist ist, wurde ich von Anfang an klar gemacht, daß sie den Vatersnamen "Robertowna" abzulegen hat. Es wurde darauf hin eine Urkunde ausgestellt, der den Namen nicht mehr beinhaltet.
Tja, aber so ist halt das deutsche Recht. Wir haben für alles ein Recht. Soll ja nichts unberücksichtigt bleiben  _________________ Gruß
Stefan |
10.07.2008, 09:26 |
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Schmiedin
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Das ist mir nun gänzlich neu. Also wenn ich mal ein Kind kriege oder heiraten will (beides sieht mein Lebensplan nicht vor, aber nur um auf Nummer sicher zu gehen ^^), muß ich einen Wisch vorweisen, in dem steht, daß ich offiziell nicht mehr Viktorowna heiße?
Sowas hab ich nicht! Und ich wüßte gar nicht, zu welchem Standesamt ich gehen soll, ich bin so oft umgezogen. In meinem Pass steht halt mein Name und Nachname, reicht das nicht? _________________ Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur. |
10.07.2008, 14:44 |
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InHi
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hi schmiedin, ich hab so´n wisch auch nicht deswegen auch dieser ärger!
falls du doch mal ein kind bekommen solltest gehst du in der stadt wo das kind geboren ist zum standesamt, sonst in dem ort/gemeinde wo du zur zeit wohnst - nur so, zur info! |
11.07.2008, 12:19 |
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viktoria
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naja Deutschland ist doch eh manchmal so ein bisschen .... weiß ich nicht
bei meiner Schwester stand der Vatersname in ihrem ersten Pass drin
bei mir war es genau so ^^
was soll man dazu noch sagen ???
wir haben uns natürlich darüber beschwert
in Deutschland gibt es doch sowas nicht !!!
un mir san ja ach Deitsche
so beim 2ten Pass hat sie dann gesagt:
BITTE NICHT MIT VATERSNAMEN DAS BRAUCH ICH NICHT OK ?!
dann meinten die jaja das haben wir schon alles erledigt wird nicht mehr vorkommen bla bla als die den abgeholt hat was stand da
Kristina Viktorowna
aber das war meiner Schwester dann zu blöd also hat sie es so gelassen
in ihrem jetztigen Pass ist ja GSD alles normal
aber bei meinem Vater steht immer noch Albertovich
obwohl den interessiert das auch irgendwie gar nicht ^^
aber ich glaube das muss hier so sein dann wird das Leben nie langweilig
haste immer etwas das dich aufregt oder nervt |
11.07.2008, 13:11 |
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Stefan
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Wohnort: Rheinisch Bergischer Kreis - Overath |
Habe mich mal ein wenig umgehört und folgende zu Tage gebracht:
Entgegennahme von Namenserklärungen gemäß § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG):
Vertriebene und Spätaussiedler können die deutschsprachige Form ihres Vornamens, des Familiennamens und des Geburtsnamens annehmen. Sie können einen neuen Vornamen wählen, wenn es für ihre Vornamen keine deutschsprachige Form gibt. Sie können den Vatersnamen ablegen. Frauen können die männliche Form ihres Namens annehmen.
Notwendige Unterlagen:
*mit deutscher Übersetzung nach ISO-Norm
- Geburtsurkunde russisches Original*
- Heiratsurkunde russisches Original*
- ggf. Scheidungsurteil russisches Original*
- Scheidungsurkunde russische Original*
- ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten*
- ggf. Sorgerechtsbeschluss für Kinder*
- ggf. Einwilligungserklärung des leiblichen Vaters*
- Spätaussiedlerbescheinigung
- Registrierschein
- Aufnahmebescheid
- Anmeldebescheinigung
- deutsche Personalausweise
- Reisepässe des Heimatlandes
Alle genannten Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen.
Diese Namenserklärungen sind gebührenfrei.
Für mich ergibt sich dadurch folgendes Ergebnis: Werden nach Einbürgerungen Namen ausländischer Herkunft mit geschlechtsspezifischen Endungen geführt, z:B. -owa oder der Vatersname im Russischen, ist eine Bereinigung möglich. Für Vornamen gelten die Bestimmungen sinngemäß. _________________ Gruß
Stefan |
11.07.2008, 19:10 |
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Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde. Aktuelles Datum und Uhrzeit: 22.11.2008, 07:30
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