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Schändung der sowjetischen Gedenkstätte in Berlin
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Russische Spuren in Deutschland und alles andere zu Deutschland.
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THEMA: Schändung der sowjetischen Gedenkstätte in Berlin
#4715
Ulrich
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Schändung der sowjetischen Gedenkstätte in Berlin vor 1 Jahr, 9 Monaten Karma: 19
Erklärung des Amtssprechers Außenministeriums Russlands A.A. Nesterenko im Zusammenhang mit der Schändigung von sowjetischen militärischen Gedenkstätten in Berlin am 8. und 9. Mai

621-11-05-2010


Am 8. Mai und danach am 9. Mai verübten Unbekannte Vandalenakte an sowjetischen militärischen Gedenkstätten in Berlin-Lichtenberg und Berlin-Tiergarten.

Offensichtlich sind die eindeutigen politischen Hintergründe und der geplante Charakter dieses Ausfalls, der sich auf die Sabotierung von Gedenkveranstaltungen, die in der deutschen Hauptstadt im Zusammenhang mit dem 65. Jahrestag der Zerschlagung des Nazismus durchgeführt wurden, richtete.

Es ist bedauerlich, dass die Behörden Berlins, die für die Gewährleistung der Sicherheit von breit besuchten Gedenkstätten für die im Krieg gefallenen sowjetischen Soldaten zuständig sind, keine angemessenen Maßnahmen trafen, um die böswilligen Provokationen, die einen Schatten auf die Politik der historischen Versöhnung der Völker Russlands und Deutschlands werfen, vorzubeugen. Das gilt auch für die mangelnde Schnelligkeit bei der Beseitigung des Schadens, der unter anderem durch beleidigende Aufschriften auf dem Denkmal in Tiergarten zugeführt wurde.

Die Botschaft Russlands in der BRD äußerte im Zusammenhang mit diesen Zwischenfällen einen entschlossenen Protest und überreichte am 10. Mai eine Note an das Außenministerium Deutschlands, in der man eine allseitige und sorgfältige Ermittlung fordert, um die Schuldigen festzustellen und zu bestrafen.

Unter Berücksichtigung des hohen Niveaus der russisch-deutschen Partnerschaft, das durch die Beteiligung der deutschen Kanzlerin A. Merkel an den Feierlichkeiten anlässlich des 65. Jahrestags des Sieges am 9. Mai in Moskau bestätigt wurde, erwarten wir von dem Außenministerium der BRD und dem Berliner Senat eine sorgfältige und allseitige Bewertung des Zwischenfalls, sowie die entsprechenden Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Verabschiedung von effizienten Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit von sowjetischen militärischen Gedenkstätten und Grabstätten in Deutschland.



11. Mai 2010
 
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(Alexander von Humboldt, deutscher Naturforscher)
#4716
Ulrich
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Schutz der Sowjetischen Gedenkstätten in Deutschl. vor 1 Jahr, 9 Monaten Karma: 19
Deutscher Bundestag: Drucksache 13/10232 vom 26.03.1998
Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von
Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist
die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabel-
len nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthal-
ten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren
hergestellt wurden, fehlen ebenfalls.


Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Ludwig
Elm, Dr. Uwe-Jens Heuer, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS
- Drucksache 13/10119 -
Erhalt und Pflege sowjetischer Denkmäler und Kriegsgräber auf dem
Territorium der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesregierung hat sich im Partnerschaftsvertrag vom 9. November
1990 mit der Sowjetunion (BGBl. 1991 II S. 703) verpflichtet, daß die
auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den sowjetischen Opfern
des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, geachtet werden und
unter dem Schutz deutscher Gesetze stehen (Artikel 18). Der damalige
Bundesminister des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, und der
amtierende Außenminister der DDR, Ministerpräsident Lothar de Maizière,
haben in einem gemeinsamen Brief an die Außenminister der Sowjetunion,
Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten im
Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Vertrages über die
abschließende Regelung in bezug auf Deutschland versichert: "Das
Gleiche gilt für die Kriegsgräber, sie werden erhalten und gepflegt."
(zitiert nach dem Bulletin Nr. 109 des Presse- und Informationsamtes
der Bundesregierung vom 14. September 1990).
Am 16. Dezember 1992 wurde mit dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über
Kriegsgräberfürsorge in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt
(BGBl. 1994 II S. 598), daß nur im Einvernehmen mit Vertretern der
russischen Seite Veränderungen auf Friedhofsanlagen oder die
Beseitigung von Kriegsgräbern vorgenommen werden dürfen.
Die Thüringer Landeszeitung berichtete am 23. Juli 1997, daß im
Auftrage der Städtischen Park- und Friedhofsverwaltung Weimar durch das
Grünflächenamt auf dem denkmalgeschützten Friedhof für Angehörige der
Roten Armee, Belvedere, Gräber von sowjetischen Soldaten eingeebnet und
intakte Grabsteine zertrümmert und entfernt wurden. Diese offiziell
durchgeführten Arbeiten wurden von einer Gruppe der Antifa-Jugend als
Friedhofsschändung angesehen und öffentlich gemacht. Sie wandte sich
zur Klärung dieses Vorganges an die Stadt Weimar wie auch an den
Vizekonsul des Generalkonsulats der Russischen Föderation in Leipzig.
Sowohl der Vertreter der Stadt Weimar als auch der Vizekonsul wußten
von dem o. g. Vorhaben des Städtischen Grünflächenamtes nichts. Der
Vizekonsul sah in den Umgestaltungsarbeiten, für die keine Zustimmung
der Russischen Föderation eingeholt worden war, nicht nur eine
Verletzung der deutsch-russischen Vereinbarungen, sondern zusätzlich
eine Verletzung der nach internationalen Abkommen zugestandenen "ewigen
Ruhe" für Kriegsgräber.
Gemäß einer Meldung von dpa am 3. Dezember 1997 hatten vier Jugendliche
Anfang Mai 1997 in der Gedenkstätte "Seelower Höhen" (Land Brandenburg)
einzementierte Grabsteine umgeworfen und zwei metallene Sowjetsterne
sowie Schilder einer Reliefkarte entwendet. Dazu meldete die "Berliner
Morgenpost" am 4. Dezember 1997, daß die vier Jugendlichen im Alter von
14 bis 15 Jahren vom Jugendrichter des Amtsgerichtes Frankfurt/Oder
wegen Sachbeschädigung verwarnt wurden. Sie haben die Auflage, bis zu
50 Stunden soziale Arbeit in der Gedenkstätte "Seelower Höhen"
abzuleisten. Von der Außenstelle der Botschaft der Russischen
Föderation wurde mitgeteilt, daß sie von der Denkmalschändung weder auf
diplomatischem Wege noch durch eine polizeiliche Meldung informiert
worden war, sondern erst durch die Pressemeldung davon Kenntnis
erhalten hätte.
Im Juni 1997 wurde mit dem Abriß des Obelisken auf dem sowjetischen
Soldatenfriedhof Treuenbrietzen (Land Brandenburg) mit der Begründung
begonnen, daß der Obelisk baufällig sei und dadurch das Ansehen der
Stadt schädige. Die Denkmalbehörde des Landes Brandenburg hatte dem
Abriß des Obelisken mit der Begründung zugestimmt, daß eine
Restaurierung einer Neusetzung gleichkäme. Denkmalwert habe nur das
Original und nicht die durch Sanierung entstandene Kopie. Weil das aber
der Denkmalpflege widerspräche, wurde die denkmalrechtliche Erlaubnis
zum Abriß erteilt. Durch den Protest der PDS-Fraktion in der Stadt
Treuenbrietzen und der Bundestagsabgeordneten Maritta Böttcher und
Willibald Jacob konnte zunächst der Abriß aufgeschoben werden.
Wöchentliche Mahnwachen der PDS-Basisorganisation und Bewohner der
Stadt sind ein Ausdruck für antifaschistisches Bewußtsein. Der Abriß
wurde verhindert durch den Einspruch der Russischen Botschaft. Eine
diesbezügliche Korrespondenz zwischen der Russischen Botschaft und der
brandenburgischen Landesregierung liegt vor.
1. Ist entsprechend den Vereinbarungen über den Erhalt und die Pflege
sowjetischer Denkmäler und Kriegsgräber auf dem Territorium der
Bundesrepublik Deutschland eine genaue Übersicht über Anzahl und
Zustand dieser Denkmäler und Kriegsgräber erstellt worden?
Wenn ja, was ist der Inhalt der Übersicht?
Wenn nicht, bis wann ist die Erstellung der Übersicht vorgesehen?
Auf der Basis von Erfassungen aus den 70er Jahren des Ministeriums für
Kultur der DDR ist im Jahre 1991 vom Bundesministerium des Innern eine
Übersicht über die sowjetischen Ehrenmale, Gedenkstätten und
Ehrenfriedhöfe in den neuen Ländern zusammengestellt worden. Danach
befinden sich auf dem Gebiet der neuen Länder und Berlins über 500
sowjetische Gedenkstätten sowie eine Anzahl einzelner Soldaten- und
Kriegsgefangenengräber und Beerdigungsstätten zwangsverpflichteter
sowjetischer Arbeiter. Nach dem Inkrafttreten des deutsch-sowjetischen
Nachbarschaftsvertrages am 5. Juni 1991 ist den für Gedenkstätten
zuständigen Ländern diese Übersicht zur Verfügung gestellt worden.
Gemäß § 5 Abs. 1 Gräbergesetz vom 11. Februar 1993 legen die Länder
jährlich Listen über die Gräber der Opfer von Krieg und
Gewaltherrschaft vor. Nach aktuellem Stand handelt es sich in den neuen
Ländern und in Berlin um 108 942 Gräber (in- und ausländische
Kriegstote).
2. Wie viele Kriegsgräber, Gedenksteine, Obeliske und
Erinnerungstafeln existierten nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Zeit der Vereinbarungen (1990/1992) (bitte einzeln nach Art des
Mahnmals und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele existieren heute noch (bitte einzeln nach Art des
Mahnmals und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Im Jahre 1991 verteilten sich die sowjetischen Gedenkstätten auf die
Länder wie folgt:
Brandenburg 277
Sachsen 101
Mecklenburg-Vorpommern 84
Sachsen-Anhalt 55
Thüringen 48
Berlin 9
Bis zum Abzug der sowjetischen Truppen aus Deutschland erfolgten
Veränderungen an den Gedenkstätten -- einschließlich der Umbettung von
Einzelgräbern auf Friedhöfe -- in Absprache und mit Hilfe der
sowjetischen Truppen bzw. der GUS-Streitkräfte. Auch wenn es sich
hierbei um Einzelfälle handelte, und die genannte Größenordnung der
Verteilung der Gedenkstätten auf die Länder im wesentlichen unverändert
ist, so hat dies doch zu Veränderungen in der Zahl der Gedenkstätten
geführt. Die genaue Zahl der Gedenkstätten und ihre heutige Verteilung
im einzelnen ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Nach aktuellem Stand (6. Februar 1998) verteilen sich die Kriegsgräber
entsprechend § 1 Gräbergesetz auf die neuen Länder wie folgt:
Berlin 4 480
Brandenburg 36 266
Mecklenburg-Vorpommern 19 183
Sachsen 13 007
Sachsen-Anhalt 18 345
Thüringen 17 661
Für die Zeit von vor 1990 liegt eine Liste des Ministeriums des Innern
der DDR vor. Danach soll es auf dem Gebiet der DDR lediglich 160
Einzelgräber und 1 426 Sammelgrabstätten von Soldaten des Zweiten
Weltkrieges gegeben haben.
3. Wie wird der bauliche Zustand der Denkmäler und Kriegsgräber
eingeschätzt?
Aufgrund welcher Gutachten erfolgt diese Einschätzung?
Zum baulichen Zustand der sowjetischen Gedenkstätten in Deutschland
verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des
Abgeordneten Siegfried Vergin vom 18. Februar 1998 (Drucksache
13/9962).
Die Durchführung des Gräbergesetzes und damit auch die Beurteilung des
baulichen Zustandes der Kriegsgräber ist Landesangelegenheit.
4. Welche finanziellen Mittel wurden bisher vom Bund für den Erhalt
und die Pflege der sowjetischen Denkmäler und Kriegsgräber ausgegeben
(bitte nach Jahren seit 1990 aufschlüsseln)?
5. Welche finanziellen Mittel sieht der Bundeshaushalt 1998 für
diesen Zweck vor?
In den neuen Ländern gelten seit 1993 für die Erhaltung und Pflege der
Gräber von Krieg- und Gewaltherrschaft die Finanzregelungen des
Gräbergesetzes. In diesem Rahmen wurden den neuen Ländern Bundesmittel
wie folgt zur Verfügung gestellt:
1993 11 Mio. DM
1994 12 Mio. DM
1995 14 Mio. DM
1996 12,3 Mio. DM
1997 11,9 Mio. DM
Für 1998 sind 11,3 Mio. DM vorgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, daß das Gräbergesetz keine
Differenzierungen zwischen in- und ausländischen Kriegstoten vorsieht.
Unbeschadet der Zuständigkeit der Länder für Denkmalpflege hat die
Bundesregierung wegen der besonderen politischen Bedeutung der drei
sowjetischen Gedenkstätten in Berlin-Tiergarten, Berlin-Pankow
(Schönholzer Heide) und Berlin-Treptow 1991 bis 1995 Bundesmittel in
Höhe von insgesamt 3,9 Mio. DM der Berliner Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie zur baulichen Sanierung
der Gedenkstätten zur Verfügung gestellt. Davon wurden 1991 und 1993
jeweils 1 Mio. DM im Rahmen der kulturellen Übergangsfinanzierung und
1995 2 Mio. DM im Rahmen der Hauptstadtkulturförderung zur Verfügung
gestellt.
Im Kuratorium zur Hauptstadtkulturförderung ist zwischen dem Bund und
Berlin die Frage der Sanierung erörtert worden. Dabei hat Berlin --
unter Hinweis auf divergierende Auffassungen zur rechtlichen
Zuständigkeit -- seine Bereitschaft erklärt, die laufenden Kosten
einschließlich notwendiger Investitionen zu übernehmen unter der
Voraussetzung, daß 1998 für die Zeit ab 2000 neu verhandelt wird.
6. Sind Vereinbarungen über die Verantwortung zum Erhalt und zur
Pflege sowjetischer Denkmäler und Kriegsgräber zwischen Bund und
Ländern getroffen worden?
Wenn ja, welche?
Förmliche Regelungen bestehen hinsichtlich der Pflege der Kriegsgräber:
Gesetz über die Erhaltung der Gräber von Krieg und Gewaltherrschaft
(Gräbergesetz vom 11. Februar 1993) einschließlich der
Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz vom 25. Juli 1975.
Entsprechend der innerstaatlichen Kompetenzverteilung des Grundgesetzes
ist Denkmalpflege Sache der Länder. Der deutsch-sowjetische
Nachbarschaftsvertrag vom 9. November 1990 hat an dieser Zuständigkeit
nichts geändert. Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern über die
Denkmalpflege bei sowjetischen Gedenkstätten gibt es deshalb nicht.
7. a) Ist der Bundesregierung die Anzahl der Schändungen
sowjetischer Denkmäler und Kriegsgräber seit 1990 bekannt?
Wenn ja, wie groß war die Anzahl (bitte aufschlüsseln nach
Objekt der Schändung, Jahren und Bundesländern)?
Dem Bundeskriminalamt liegen die nachfolgend aufgeführten polizeilichen
Erkenntnisse über politisch motivierte Straftaten gegen sowjetische
Kriegsgräber und Denkmäler in Deutschland seit 1990 vor. Die Auflistung
erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da aufgrund von
Löschungsfristen (Datenschutz) bereits vorhandene Erkenntnisse aus den
polizeilichen Datensystemen gelöscht worden sein können.
Straftaten gegen sowjetische Friedhöfe
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998
Berlin
Brandenburg 1 2 1
Mecklenburg-Vorpommern 3 3 4 2
Sachsen 1
Sachsen-Anhalt 5 1 3
Thüringen 2 1
Straftaten gegen sowjetische Gedenkstätten/Ehrenmäler
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998
Berlin 1
Brandenburg 1 3 3 1
Mecklenburg-Vorpommern 1 2
Sachsen 1 1 2 1
Sachsen-Anhalt
Thüringen 1 1
b) In welcher Weise werden die Schändungen sowjetischer Mahnmale
beim Bundeskriminalamt erfaßt?
Das Bundeskriminalamt wertet "Schändung sowjetischer Mahnmale" nicht
gesondert aus. Die hier vorliegenden Erkenntnisse basieren auf dem
kriminalpolizeilichen Meldedienst.
c) Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung vor über den politischen Hintergrund solcher
Schändungen?
Der Schändung sowjetischer Denkmäler und Kriegsgräber liegt oftmals ein
politisches Motiv zugrunde. Vielfach wurden Denkmäler und Grabsteine
mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie Hakenkreuzen
oder "Sieg Heil"- und "Heil Hitler"-Parolen beschmiert. An anderen
Orten verwandten die Täter zudem fremdenfeindliche Parolen wie
"Russenschweine raus" oder "Ausländer raus".
Diese Fälle gelten als Straftaten mit erwiesenem oder zu vermutendem
rechtsextremistischen Hintergrund. Bei allen anderen Schändungen
sowjetischer Denkmäler und Kriegsgräber ist ein rechtsextremistischer
Hintergrund jedoch nicht generell zu unterstellen.
d) Gelten diese Schändungen nach Meinung des Verfassungsschutzes
als rechtsextreme Straftaten?
Auf die Beantwortung der Frage 7 c) wird verwiesen.
e) Wie viele Strafverfahren wegen Schändung sowjetischer
Mahnmale gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 (bitte nach
Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
-- Wie viele Strafverfahren wurden eingestellt?
-- Wie viele Strafverfahren wurden abgeschlossen (bitte
jeweils nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
-- Wie viele Täter wurden ermittelt?
f) In welcher Weise wurden die ermittelten Täter bestraft?
Es ist davon auszugehen, daß grundsätzlich in allen oben angeführten
Fällen polizeiliche Ermittlungsverfahren eingeleitet und an die jeweils
zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben wurden.
Über die Einstellung von Ermittlungsverfahren durch die jeweils
zuständigen Staatsanwaltschaften sowie die Zahl der Verurteilungen
liegen der Bundesregierung keine aussagekräftigen Erkenntnisse vor.
Nach hier vorliegenden Erkenntnissen wurden in allen oben angeführten
Fällen insgesamt 33 Tatverdächtige ermittelt (Friedhöfe: 26;
Gedenkstätten/Ehrenmäler: 7).
8. Welche Art der Zusammenarbeit deutscher Behörden mit der
Russischen Botschaft bzw. deren Außenstelle und Konsulaten besteht in
Angelegenheiten des Erhalts und der Pflege sowjetischer Denkmäler und
Kriegsgräber?
Das Auswärtige Amt steht in Angelegenheiten des Erhalts und der Pflege
sowjetischer Denkmäler und Kriegsgräber in ständigem und engen Kontakt
mit der Botschaft der Russischen Föderation in Bonn und deren
Außenstelle in Berlin.
Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, daß der Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e. V. vielfältige Kontakte zu russischen
Dienststellen hat. Sie sind von einem positiven und kooperativen Geist
geprägt.

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des
Bundesministeriums des Innern vom 26. März 1998 übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich -- in kleinerer Schrifttype -- den
Fragetext.

26.03.1998 nnnn
 
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#4720
Robert
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Aw: Schändung der sowjetischen Gedenkstätte in Berlin vor 1 Jahr, 9 Monaten Karma: 34
tja .....

Der DDR wird noch heute unterstellt , ihr ( leider oft auch lauthals verkündeter und manchmal richtig dämlich ritualisierter ) Antifaschismus wäre nur von Oben auf ocktruiert .
Wie dem auch sei ......

Solche Attacken gab es damals auch , im Unterschied zu heute jedoch wurden die aber untersucht und die Täter bestraft .

................................................................

Ich weis nicht , wie groß der Aufwand z. Bsp mittels Polizei bzw. wie ernst man solche Dinge nimmt , in Berlin beispielsweise .

In Weimar gibt es lächerliche zwei Beamtinnen , welche alle Schmierereien , Grafitti usw. ( einschließlich solcher in der KZ Gedenkstätte Buchenwald ) bearbeiten .
Die müssen dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln hoch auf den Ettersberg um die " Sachbeschädigung " auf zu nehmen .

Nur wenn wider mal die VVN , respektive aus der israelischen Botschaft protestiert wird ...kommt Bewegung zustande .

...................................................................

In Sachsen Anhalt gibt es immer wider rechtsradikale Angriffe auf Jugendklubs , Dorffeste usw.
In den meisten Fällen wird - wenn die Polizei überhaupt bzw. dann endlich irgend wann mal auftaucht - mit dem Ermittlungsansatz " Dorfschlägerei " begonnen und die längst verschwundenen Täter nicht gefunden .


Was will ich sagen ?

Es passt - Leider - in das übliche Schema hier in der realen deutschen Provinz .

Daß man jedoch nichtmal in der Hauptstadt , schon aus Image - Gründen , kompetent und effektiv handelt ist ein Armutszeugnis !

Gruß ! Robert
 
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Gingen wir hin , um zu sehen wohin wir kämen ...
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