Doppelt verheiratet oder nicht? (1 Leser) (1) Besucher
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THEMA: Doppelt verheiratet oder nicht?
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Doppelt verheiratet oder nicht? vor 1 Jahr, 9 Monaten
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Komischer Titel ich weiß, aber vollgendes ist passiert.
Mich rief ein Bekannter an für den ich vor drei Jahren Papiere mit nach Ischewsk genommen habe, für seine damalige Freundin. Er erzählte mir das er sie ein halbes Jahr später geheiratet hat in Ischewsk. Er brauchte dafür nur einen Auszug aus dem Stammbuch und die Sterbeurkunde seiner Frau. Natürlich noch Pass und Visum.
Der Trauung ging ein langes Gespräch seiner Freundin mit der Leiterin des Standesamts voraus. Er bekam davon des russischen nicht mächtig nichts mit. Zwei Tage später ging es wieder zum Standesamt dort wurden im zwei Schriftstücke vorgelegt (natürlich in russischer Sprache) die er unterschrieben hat.
Dann so sagte er sprach die Standesbeamtin fünf Minuten, ihr ahnt es schon, natürlich in russisch. Danach wurde angedeutet sich zu erheben und als er gerade erwartete das jetzt die berühmte Frage kommt: "Willst du die hier anwesende....." die man sicher auch auf russisch versteht, gab es nur einen Händedruck und schon standen sie wieder vor der Tür.
Seine jetzt Ehefrau erklärte ihm das sie nun verheiratet sind. Auf seine Frage was den mit der Willenserklärung sei antwortete sie das wisse sie auch nicht.
Die Heiratsurkunde blieb zwecks Namensänderung in Russland, er fuhr nach Hause. Aber anstatt sich das Visum zu holen und nach Deutschland zu kommen (Zu der Zeit gab es den Deutschtest noch nicht)kamen nur bitten nach Geld. Er wäre doch jetzt der Ehemann und müsste sie versorgen. Die Arbeit hatte sie gleich gekündigt. Nachdem er den Restabtrag ihrer Eigentumswohnung bezahlt hatte, weil sie sonst nicht ausreisen durfte, und sie immer noch nicht kam drehte er den Geldhahn zu. Daraufhin erklärte sie ihm die Ehe annullieren zu lassen.
Er ließ das ganze auf sich beruhen und heiratete ein Jahr später eine Russin aus Omsk mit der wir ihn zusammengebracht hatten. Die Ehe ist in Deutschland eingetragen, sie lebt hier bei ihm seit einem Jahr. Nun rief ihn ein Mann an der seine damalige heiraten möchte, was aber nicht möglich ist da diese in Russland noch immer als verheiratet gilt. Sie hatte die Ehe nicht annullieren lassen.
Man bittet ihn jetzt eine Annullierungserklärung zu unterschreiben und mit beglaubigter Passkopie(Apostille) nach Ischewsk zu senden.
Ich habe ihm erstmal davon abgeraten. Was wenn die erste Ehe gültig ist? Kann eine Ehe unter diesen Voraussetzungen überhaupt gültig sein?
Kein Dolmetscher, keine Willenserklährung. Ich denke nach Deutschem Recht nicht. In Deutschland ist diese Ehe auch nicht Aktenkundig. Er führtet nur das seine jetzige Ehe dadurch ungültig sein kann, obwohl diese hier eingetragen ist und sie seinen Namen trägt.
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Aw: Doppelt verheiratet oder nicht? vor 1 Jahr, 9 Monaten
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leider muß ich jetzt auf Spätschicht .
Nur soviel jetzt -
Ja es ist sehr gefährlich für die jetzt bestehende Ehe hier in D . Denn sollte er wirklich die andere Frau dort geheiratet haben , dann muß die jetzige Ehe annuliert werden !
Was zur Ausweisung seiner jetzigen Frau führen dürfte .
Melde mich in 10 Stunden nochmal
Gruß ! Robert
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Wo kämen wir hin ?
Gingen wir hin , um zu sehen wohin wir kämen ...
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Aw: Doppelt verheiratet oder nicht? vor 1 Jahr, 9 Monaten
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Hartmut, die ganze Sache ist so verzwickt, dass ich in seiner Stelle alles über einen Rechtsanwalt für Familienrecht abwickeln würde. Ich würde mich sonst nicht wohl fühlen und ein Fehler ist schnell gemacht.
Gruß Ulrich
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www.catharina-pawlowna-gesellschaft.de
"Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derjenigen, die die Welt nicht angeschaut haben."
(Alexander von Humboldt, deutscher Naturforscher)
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Aw: Doppelt verheiratet oder nicht? vor 1 Jahr, 9 Monaten
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Ich denke das so eine Eheschließung nicht nach Deutschem Recht ist, und hier auch nicht anerkannt wird. Also für Deutschland auch nicht besteht.
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Aw: Doppelt verheiratet oder nicht? vor 1 Jahr, 9 Monaten
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Hartmut
Abgesehen von allem was ich gleich ausführe , wäre Dein Freund gut beraten
1)
Sehr schnell mit seiner jetzigen Frau über das alles zu sprechen !
Denn , vor allem Sie steht jetzt vor einem Problem ( und da meine ich vor allem das Vertrauen untereinander )
2)
Alles was er dann tut , mit Ihr gemeinsam zu beschließen und zu tun
3)
Ja - Ulrichs Hinweis ist sehr richtig !
Ein Guter Anwalt für Familienrecht , idealerweise einer der das russische Familien/Scheidungsrecht gut kennt ! ( eventuell ein Spätaussiedler , ein eingewanderter Russe usw. )
Aber jetzt zu dem Problem :
Variante 1
Es ist wirklich eine Ehe zustande gekommen .
Die Dame Nummer 1 will erneut heiraten , und muß dazu nachweisen , daß sie ledig ist , respektive rechtsgülitg geschieden .
Das geht normalerweise nur per Scheidungsurteil , auf dem die " Rechtskraft " bescheinigt ist .
[ von einem vereidigtem Übersetzer(Büro)in Russisch nach Iso . Norm übersetzt und gesiegelt ]
War Er - wie Du Schriebst - aber durch Tod der Ehefrau verwitwet , bevor die ( deutsche ) Ehe gschieden war , benötigte er den Nachweis , ob Kinder mit Unterhaltsforderung vorhanden sind bzw. keine. Oder ob es sonstige Forderungen oder Verhinderungsgründe vorliegen ( z. Bsp . Entmündigung ) .
Dieses wird durch eine Ehefähigkeitsbescheinigung nachgewiesen . Diese hätte nach Iso Norm übersetzt und mit Apostille versehen sein müssen .
Anmerkung :
Es steht also im Raum ob damals überhaupt eine rechtsgültige ehe geschlossen wurde - undzwar nach russischem Recht .
Die Akzeptanz dieser in Deutschland steht noch auf einem anderem Blatt , aber diese Akzeptanz hat er offenbar garnicht versucht zu erreichen bei Dame Nummer 1 .
Ist die rechtsgültig dort in Ischewsk geschlossene Ehe nicht vollzogen worden kan nsie auch annulliert werden.
( vermutlich zielt Dame Nummer 1 genau darauf ab )
Dazu benötigt die Dame Nummer 1 eine dahingehende Willenserklährung von Deinem Freund , abgefaßt von einem Familienrecht - Rechtsanwalt , beglaubigt von einem Notar .
Diese Willenserklährung muß widerumm von einem vereidigtem Übersetzer(Büro) nach ISO Norm übersetzt sein .
Und die Apostille tragen .
Die zweite Variante
Es ist damals keine Ehe zustande gekommen .
Denn er hätte eine " Ehefähigkeitszeugnis " vorlegen müssen .
Dieses wie oben beschrieben , Iso übersetzt und beglaubigt
( Denkbar wäre - man hat dort in Wischewsk anstelle dessen das Stammbuch und Totenschein akzeptiert - aber auch da sollte eine beglaubigte Iso Übersetzung nötig gewesen sein )
Weiter hätte der unter allen Umständen die Heiratsurkunde bekommen müssen !
Denn nur diese wäre , Iso Übersetzt von einem vereidigtem Übersetzer(Büro) und mit Apostille für die Deutschen Behörden rechtswirksam . ( Wollte er eine Aufenthaltserlaubnis für seine Frau beantragen zum Zwecke der Familienzusammenführung )
Ist also keine gültige Ehe dort in Ischewsk zustande gekommen , besteht kein Grund der Dame Nummer 1 Geld zu schicken , eine Annullierungserklährung zu schicken usw.
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Denn es taucht mit aller Deutlichkeit am Horizont die große Gefahr auf , daß unter Umständen Dein Freund -
Nach Russ. Recht dort in Ischewsk die Ehe eingegangen mit Dame Nummer 1 und zusätzlich , nach Russ. Recht in Omsk die Ehe eingegangen ist mit Dame Nummer 2
Dann wäre die zweite eingegangene Ehe " Nichtig "
Und mithin die Akzeptanz der Dame Nummer 2 als seine Ehefrau gefährdet -
Diese bei bösartiger Auslegung der Ausländergesetzlichkeit eine Illegale Ausländerin , die sich den Aufenthaltstitel für Deutschland erschlichen hat .
( Von strafrechtlich möglicher Verfolgung deines Freudes als Polygamist völlig abgesehen )
Du siehst - es ist ein Problem aufgetaucht , für Deinen Freund , daß unter Umständen weniger die Dame Nummer 1 betrifft .
( der eine notariell beglaubigte , Iso Übersetzte und mit apostille versehene Willenserklährung zu schicken ist noch das kleinste Problem ..... auch ,wenn auch das Geld kostet )
Die größte Gefahr droht seiner jetzigen Ehe und seiner jetzigen Frau
Also mache Deinem Freund klar -
Er soll das von mir in den ersten drei Punkten dargelegte tun !
[ Leider kann man da - ohne wirklich rechtskundige Hilfe - wenig helfen ]
herzlichst ! Robert
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Letzte Änderung: 04.05.2010 23:28 von Robert.
Wo kämen wir hin ?
Gingen wir hin , um zu sehen wohin wir kämen ...
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Aw: Doppelt verheiratet oder nicht? vor 1 Jahr, 9 Monaten
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Hallo Robert,
danke für deine ausfühliche Antwort wir haben sie gerade gelesen. Die Variante 2 kommt wohl am ersten in Frage. Er wurde bei der Trauung nicht gefragt, was auch in Russland dazu gehört. Er hatte keine Übersetzungen und wusste gar nicht was er da alles unterschrieb. Die Heiratsurkunde hat seine Frau behalten. Als er wieder in Deutschland war kamen nur Fragen nach Geld. Als er ihr sagte sie solle jetzt endlich nach Deutschland kommen, und das er kein Geld mehr sendet sagte sie ihm das sie die Ehe anulieren lässt. Danach gab es keinen Kontakt mehr. Die Ehe ist also auch nicht vollzogen worden. Seine jetzige Frau ist mit einer Einladung nach Deutschland gekommen, und sie haben hier geheiratet. Eine in Deutschland eingetragene Ehe muss doch wohl vor einer unter solchen merkwürdigen Bedingungen geschloßenen Ehe Vorrang haben.
OK das ist meine Meinung, und ich bin da sicher nicht ganz objetiv. Aber das die Dame Nr.1 es nur auf das Geld abgesehen hat ist doch offensichtlich.
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