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Schmiedin stellt sich vor
Schmiedin
Top Benutzer

Anmeldedatum: 10.09.2007
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Wohnort: Emden |
| Schmiedin stellt sich vor |
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Hallo zusammen,
ich bin 27 Jahre alt und am 16.09.07 sind es 15 Jahre, die ich in Deutschland wohne. Und bald steht mir mein 20. Umzug ins Haus..
Derzeit wohne ich in Karlsruhe, habe allerdings schon diverse Städte hinter mir - wenn umziehen, dann gescheit und gleich mal ne neue Stadt ausprobieren Wenn alles klappt, wohne ich ab Dezember in Bonn oder Umgebung.
Als wir in D ankamen, habe ich sofort eine deutsche Schule besucht, dafür bin ich bis heute sehr dankbar, in einer Ausländer- / Aussiedlerschule hätte ich niemals so schnell Deutsch gelernt. Meine schönste Erinnerung - als ich den Klassenbesten 2 Monate nach dem Auswandern in Mathe, Physik und Deutsch (Klassenarbeiten) überboten habe mit jeweils einer 1+
Ja, lächerlich winzig unbedeutend klein, und doch.. mich hat es sehr stolz gemacht
Hm ansonsten.. ich bin Single, arbeite derzeit am Abitur (habe nur Mittlere Reife, hole Abitur nach über ein Fernstudium).. Habe 2 Katzen, trage schwarze Klamotten, habe Haare bis zum Poppers, höre Death / Black / Viking / Fun Metal ^^
Und ich werde mich nun über das Forum hier hermachen, hier setzt ein Bösewicht-Lachen ein oder sowas  _________________ Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur. |
10.09.2007, 01:00 |
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Oleg
Site Admin

Anmeldedatum: 18.01.2007
Beiträge: 223
Wohnort: Augsburg |
Privet Schmiedin,
ein herzliches willkommen hier im Forum! Zwanzig mal in 15 Jahren umgezogen, dass ist schon echt krass, wie ich finde. Wieso ziehst du eigentlich so viel um, aus beruflichen Gründen, oder?
Nach zwei Monaten in Deutschland schon Klassenbeste zu sein in Mathe, Physik und Deutsch, dass kann nicht jeder von uns Aussiedlern behaupten. Besonders erstaunlich ist natürlich, dass du nach zwei Monaten schon so gut in Deutsch warst.
Ich wünsche dir noch viel Spaß hier im Forum!
Gruß
Oleg _________________ Administrator
Wohnort: Augsburg
Geboren: Kaukasus
Russen Forum |
10.09.2007, 07:36 |
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Stefan
Top Benutzer

Anmeldedatum: 08.09.2007
Beiträge: 280
Wohnort: Rheinisch Bergischer Kreis - Overath |
Hallöchen, auch ich möchte Dich in diesem Forum begrüßen.
So, Du trägst also nur schwarze Klamotten - hat das was mit Gothik zu tun oder gefallen Dir nur die schwarzen Sachen? _________________ Gruß
Stefan |
10.09.2007, 18:21 |
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Schmiedin
Top Benutzer

Anmeldedatum: 10.09.2007
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Wohnort: Emden |
Naja, meine Eltern haben nach der Ankunft das Richtige getan und sich gleich in der Gemeinde vorstellig gemacht und (die waren früher auch im Chor) sich im Kirchenchor angemeldet. Und da gab es eine nette Frau, die sich uns angenommen und in Deutsch getrimmt hat.
Ich ziehe um aus beruflichen Gründen, aus privaten, weil ich mal eine Stadt besucht habe und sie mir gefällt... Ja, bissl doof, aber ich bin halt recht spontan. Wenn man das von den Eltern so mitbekommt, die sind mit uns wegen ihrer Jobs auch dauernd umgezogen.
Angefangen mit schwarzen Klamotten hab ich natürlich aus Protest, um meine Mutter zu ärgern usw Aber schwarz hab ich schon immer gemocht. Bin keine Satanistin und kein Gothic, ich hm, provoziere nur nach wie vor gerne würde ich sagen.
Wobei schwarze Klamotten ja verbreitet sind, siehe diese ganzen Anzugstypen, deswegen wundern mich die Reaktionen schon etwas.. _________________ Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur. |
11.09.2007, 00:34 |
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InHi
Top Benutzer

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Hi Schmiedin,
ich finde Deine Umzüge nicht doof sondern mutig! in welchen Städten hast Du schon gelebt?
Ich kann mir gut vorstellen dass Diene Mama sich durch die schwarzen Klamotten provozieren lässt. Meine Ma hatte sich schon immer nach der neusten Mode gekleidet (meine Geschwister auch), und ich bin absoluter Jeansträger, meine Mutter fleht mich immer an "Kind, ziehe doch mal einen Rock oder eine schöne Hose an"/ "Mama, meine Jeans ist doch so schön!". Die Ärmste, muss so darunter leiden!
Wo habt ihr in Russland gewohnt? Ich komme aus Kasachstan, seit dem 10.12.´91 leben wir hier. |
12.09.2007, 09:12 |
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Schmiedin
Top Benutzer

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Puh, an alle Orte kann ich mich nicht erinnern, hier eine kleine Auswahl:
Dschambul, Nowosibirsk, Gagarin, Smolensk, kurz Moskau, Irkutsk, Friedland , Rödental bei Coburg, Coburg, Neustadt bei Coburg, Weidhausen bei Sonnefeld bei Coburg (sind die Deutschen ned echt närrisch mit ihren bei, bei bei?), Erlangen ein paar mal, Nürnberg, Bamberg ein paar mal, jetzt Karlsruhe, als Nächstes wahrscheinlich Bonn oder Köln.
Ja, da machen sich Eltern alle Mühe, uns so zu erziehen wie es der Gesellschaft konform erscheint, und dann sind wir so ungezogen und weigern uns bestimmte Klamotten zu tragen! Echt furchtbar sowas
Übrigens, ihr dürft mir gratulieren, habe am 16.09.07 mein Jubiläum hier gefeiert ^_^ 15 Jahre in Deutschland  _________________ Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur. |
01.10.2007, 09:37 |
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Oleg
Site Admin

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Gratulation von meiner Seite!
Das heißt wenn ich richtig gerechnet habe, dass du seit 1992 in Deutschalnd bist. Ihr seit also mit dem ersten Strom Russlanddeutscher nach Deutschland gekommen. _________________ Administrator
Wohnort: Augsburg
Geboren: Kaukasus
Russen Forum |
01.10.2007, 10:06 |
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Schmiedin
Top Benutzer

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Danke
Hm nein, seitens der Behörden hieß es, wir seien Spätaussiedler.. Wie das genau geregelt wird, weiß ich leider nicht. _________________ Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur. |
01.10.2007, 10:18 |
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Beluga
Top Benutzer

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Hallo Schmiedin, ich hab hier was für dich
Wie findest du das???

SchmiedinJPG.JPG(36 KB) _________________ Visit: www.ekabu.de
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein.
Albert Einstein |
21.04.2008, 21:36 |
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Stefan
Top Benutzer

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quote: Originally posted by Schmiedin Danke
Hm nein, seitens der Behörden hieß es, wir seien Spätaussiedler.. Wie das genau geregelt wird, weiß ich leider nicht.
Nun, als ehemaliger Staatsdiener kann ich Dir fast sagen, was es mit den Spätaussiedler-Gruppierung zu tun hat.
Es gibt vier Paragraphen des Annerkennens durch das Bundesvertriebenen-Gesetzes, welches im Grunde die wichtigsten aus meiner Sicht darstellen.
Achtung, jetzt wird es recht juristisch (falls Fragen dazu sind, kann man mich gerne Fragen):
§ 1 Vertriebener
(1) Vertriebener ist, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher
Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31. Dezember 1937 hatte und diesen im Zusammenhang mit den
Ereignissen des zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren hat. Bei mehrfachem Wohnsitz muss derjenige Wohnsitz verloren gegangen sein, der für die persönlichen Lebensverhältnisse des Betroffenen bestimmend war. Als bestimmender Wohnsitz im Sinne des Satzes 2 ist insbesondere der Wohnsitz
anzusehen, an welchem die Familienangehörigen gewohnt haben.
(2) Vertriebener ist auch, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher,Volkszugehöriger 1.nach dem 30. Januar 1933 die in Absatz 1 genannten Gebiete verlassen und seinen Wohnsitz außerhalb des Deutschen Reiches genommen hat, weil aus Gründen politischer
Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen gegen ihn verübt worden sind oder ihm drohten,
2.auf Grund der während des zweiten Weltkrieges geschlossenen zwischenstaatlichen Verträge aus außerdeutschen Gebieten oder während des gleichen Zeitraumes auf Grund von Maßnahmen deutscher Dienststellen aus den von der deutschen Wehrmacht besetzten
Gebieten umgesiedelt worden ist (Umsiedler), 3.nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen vor dem 1. Juli 1990 oder
danach im Wege des Aufnahmeverfahrens vor dem 1. Januar 1993 die ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die ehemalige Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China verlassen hat oder verlässt, es sei denn, dass er, ohne aus diesen Gebieten vertrieben und bis zum 31. März 1952 dorthin
zurückgekehrt zu sein, nach dem 8. Mai 1945 einen Wohnsitz in diesen Gebieten begründet hat (Aussiedler), 4.ohne einen Wohnsitz gehabt zu haben, sein Gewerbe oder seinen Beruf ständig in den in Absatz 1 genannten Gebieten ausgeübt hat und diese Tätigkeit infolge Vertreibung
aufgeben musste, 5.seinen Wohnsitz in den in Absatz 1 genannten Gebieten gemäß § 10 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch Eheschließung verloren, aber seinen ständigen Aufenthalt dort
beibehalten hatte und diesen infolge Vertreibung aufgeben musste,
6.in den in Absatz 1 genannten Gebieten als Kind einer unter Nummer 5 fallenden Ehefrau gemäß § 11 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keinen Wohnsitz, aber einen ständigen Aufenthalt hatte und diesen infolge Vertreibung aufgeben musste.
(3) Als Vertriebener gilt auch, wer, ohne selbst deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger zu sein, als Ehegatte eines Vertriebenen seinen Wohnsitz oder in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 5 als Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen den ständigen Aufenthalt in den in Absatz 1 genannten
Gebieten verloren hat.
(4) Wer infolge von Kriegseinwirkungen Aufenthalt in den in Absatz 1 genannten Gebieten genommen hat, ist jedoch nur dann Vertriebener, wenn es aus den Umständen hervorgeht, dass er sich auch nach dem Kriege in diesen Gebieten ständig niederlassen wollte oder
wenn er diese Gebiete nach dem 31. Dezember 1989 verlassen hat.
[/b] _________________ Gruß
Stefan |
25.04.2008, 22:17 |
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Stefan
Top Benutzer

Anmeldedatum: 08.09.2007
Beiträge: 280
Wohnort: Rheinisch Bergischer Kreis - Overath |
| Teil 2 - aufgrund der Menge - |
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§ 2 Heimatvertriebener
(1) Heimatvertriebener ist ein Vertriebener, der am 31. Dezember 1937 oder bereits einmal vorher seinen Wohnsitz in dem Gebiet desjenigen Staates hatte, aus dem er vertrieben worden ist (Vertreibungsgebiet), und dieses Gebiet vor dem 1. Januar 1993 verlassen hat; die Gesamtheit der in § 1 Abs. 1 genannten Gebiete, die am 1. Januar 1914 zum Deutschen Reich oder zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie oder zu einem
späteren Zeitpunkt zu Polen, zu Estland, zu Lettland oder zu Litauen gehört haben, gilt als einheitliches Vertreibungsgebiet.
(2) Als Heimatvertriebener gilt auch ein vertriebener Ehegatte oder Abkömmling, der die Vertreibungsgebiete vor dem 1. Januar 1993 verlassen hat, wenn der andere Ehegatte oder bei Abkömmlingen ein Elternteil am 31. Dezember 1937 oder bereits einmal vorher seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet (Absatz 1) gehabt hat.
§ 3 Sowjetzonenflüchtling
(1) Sowjetzonenflüchtling ist ein deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat und von dort vor dem 1. Juli 1990 geflüchtet ist, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen. Eine besondere
Zwangslage ist vor allem dann gegeben, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit vorgelegen hat. Eine besondere Zwangslage ist auch bei einem schweren Gewissenskonflikt gegeben. Wirtschaftliche Gründe sind als besondere
Zwangslage anzuerkennen, wenn die Existenzgrundlage zerstört oder entscheidend beeinträchtigt worden ist oder wenn die Zerstörung oder entscheidende Beeinträchtigung nahe bevorstand.
(2) Von der Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling ist ausgeschlossen,
1.wer dem in der sowjetischen Besatzungszone und im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin herrschenden System erheblich Vorschub geleistet hat,
2.wer während der Herrschaft des Nationalsozialismus oder in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat,
3.wer die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin bekämpft hat.
(3) § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Nr. 4 bis 6, Abs. 3 und 4 ist sinngemäß anzuwenden.
§ 4 Spätaussiedler
(1) Spätaussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes seinen ständigen Aufenthalt genommen hat, wenn er zuvor
1. seit dem 8. Mai 1945 oder
2. nach seiner Vertreibung oder der Vertreibung eines Elternteils seit dem 31. März 1952 oder
3. seit seiner Geburt, wenn er vor dem 1. Januar 1993 geboren ist und von einer Person abstammt, die die Stichtagsvoraussetzung des 8. Mai 1945 nach Nummer 1 oder des 31. März 1952 nach Nummer 2 erfüllt, es sei denn, dass Eltern oder Voreltern ihren Wohnsitz erst nach dem 31. März 1952 in die Aussiedlungsgebiete verlegt haben, seinen Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hatte.
(2) Spätaussiedler ist auch ein deutscher Volkszugehöriger aus den Aussiedlungsgebieten des § 1 Abs. 2 Nr. 3 außer den in Absatz 1 genannten Staaten, der die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt und glaubhaft macht, dass er am 31. Dezember 1992 oder danach Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen auf
Grund deutscher Volkszugehörigkeit unterlag.
(3) Der Spätaussiedler ist Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes. Ehegatten oder Abkömmlinge von Spätaussiedlern, die nach § 27 Abs. 1 Satz 2 in den Aufnahmebescheid einbezogen worden sind, erwerben, sofern die Einbeziehung nicht unwirksam geworden ist, diese Rechtsstellung mit ihrer Aufnahme imGeltungsbereich des Gesetzes.
So, ich hoffe ich habe Dich jetzt nicht zu sehr erschlagen mit dem Gesetzestext. _________________ Gruß
Stefan |
25.04.2008, 22:23 |
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Schmiedin
Top Benutzer

Anmeldedatum: 10.09.2007
Beiträge: 198
Wohnort: Emden |
@ Stefan: Nicht im Geringsten erschlagen, ich danke dir sehr für diese Infos, früher oder später hätte ich eh Wiki danach gepeinigt So ersparst du mir ein paar Stunden Infos-Zamsuchen
@ Beluga: IERK!! ^-^ Gut, dieses Bild ersetzt das kleine Mädel aus The Ring @ endloses Entsetzen und unbegrenzte Furcht Wenigstens ist sie nackig *verzweifelt etwas Positives such* _________________ Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur. |
26.04.2008, 03:29 |
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Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde. Aktuelles Datum und Uhrzeit: 07.10.2008, 19:36
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